Gehaltsgesetz 1956

Siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008163 

Das Gehaltsgesetz (GG) 1956, BGBl. 54/56, bildet die Grundlage für die Besoldung aller Bundesbeamten. Es wird durch Novellen laufend den aktuellen Erfordernissen angepasst und ist in der jeweils neuesten Fassung im Jahrbuch der Gewerkschaft abgedruckt.

(Letzte Aktualisierung: Oktober 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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