Administration an höheren oder selbständig geführten mittleren Schulen – Neu mit 1.9.2026 !

An Höheren Schulen, die keine Abteilungsvorstehung eingerichtet haben, hat die Schulleitung eine Vertragslehrperson mit der Vertretung und verwaltungsmäßigen Unterstützung der Schulleitung betrauen (40b VBG).

Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrperson ist abhängig von der Anzahl der Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) am Schulstandort:

  1. für bis zu 9,999 Vollbeschäftigungsäquivalente der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen, um 1,155 Wochenstunden, 
  2.  um zwölf Wochenstunden, wenn die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen 10,000 bis 39,999 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt,
  3. um achtzehn Wochenstunden, wenn die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen 40,000 bis 59,999 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt,
  4. um zweiundzwanzig Wochenstunden, wenn die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen 60,000 bis 79,999 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt,
  5. um achtundzwanzig Wochenstunden, wenn die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen 80,000 bis 99,999 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt,
  6. um vierunddreißig Wochenstunden, wenn die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrpersonen mindestens 100,000 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt.

Betrifft die Vertretung und Unterstützung mehrere Schulen, so sind die VBÄ aller betroffenen Schulen zu zählen. Werden 22 Stunden eingerechnet, entfällt die Pflicht zur Absolvierung der 23./24. Stunde durch die Lehrperson.

In den Fällen 2. „Einrechnung von 12 Wochenstunden“ kann eine zweite Lehrperson, in den Fällen 3.-6. Können bis zu drei weitere Lehrpersonen mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung der Schulleitung betraut werden. Eine Wochenstunde entspricht bei pd-Lehrpersonen 1,155 Wochenstunden

(Zuletzt aktualisiert: September 2026)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.