Recht von A bis Z

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)

a) Allgemeines:

  • Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist mit etwa 240.000 Mitgliedern die zweitstärkste Gewerkschaft der sieben Fachgewerkschaften des ÖGB. Sie ist überparteilich und in ihrem Zuständigkeitsbereich autonom. Alle, die sich zu den Grundsätzen der Demokratie und der Solidarität, somit zu den Statuten des ÖGB bekennen, haben in der GÖD ihre Heimat. In den 26 Bundesvertretungen sind alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes vereinigt.
  • Die Gewerkschaft ist als einer der Sozialpartner an allen Verhandlungen zu Rechtsvorschriften von allgemeiner Bedeutung beteiligt. Der derzeitige Standard unserer Rechtsordnung wurde maßgeblich durch die Mitarbeit der Gewerkschaft erreicht.
  • Die Zusammensetzung der Gewerkschaftsorgane ergibt sich entweder durch Umlegung der PV-Wahlergebnisse oder durch gewerkschaftseigene Wahlen wie im Bereich der AHSGewerkschaft (Bundesvertretung 11).
  • Adresse der GÖD: 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Telefon: 01/534 54, www.goed.at.

b) Rechtsschutz durch die Gewerkschaft:

  • GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (Dem ist die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung gleichgestellt.) unmittelbar in Zusammenhang stehen.
  • In folgenden Angelegenheiten werden die Mitglieder von Juristen der GÖD-Rechtsabteilung beraten und vertreten:
  •  Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Vertretung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren (z. B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z. B. wegen Leistungen aus der Unfallversicherung, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz
  • In folgenden Verfahren wird ein Rechtsanwalt durch die GÖD beigestellt:
  • Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz - Verteidigung in Strafverfahren
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines Kollegenverteidigers)
  • Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof
  • Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes ist, dass der Rechtsschutzwerber mindestens sechs Monatsvollbeiträge (26 Wochenvollbeiträge) zur GÖD nachweist, mit seinen Beiträgen nicht länger als zwei Monate im Rückstand ist und keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit seiner Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut hat.
  • Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen können in begründeten Fällen auf Beschluss des geschäftsführenden Organs der GÖD (Vorstand, Präsidium) bewilligt werden.

c) Serviceleistungen der GÖD (Auswahl):

  • Mitglieder der Gewerkschaft erhalten kostenlos die Zeitschriften der GÖD sowie der Bundesvertretungen und über Anforderung das Jahrbuch (Zusammenfassung aller wichtigen dienst- und besoldungsrechtlichen Gesetze, Verordnungen, Erlässe etc.), ferner Broschüren wie das Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz sowie weitere aktuelle Publikationen
  • Darüber hinaus ist jedes Gewerkschaftsmitglied durch die Solidaritätsversicherung versichert, z. B. bei Unfällen (Freizeitunfällen)
  • Gewerkschaftsmitglieder haben ferner die Möglichkeit, preisgünstige Ferien in den Urlaubsheimen des ÖGB und der GÖD zu verbringen. In außergewöhnlichen Notfällen gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern finanzielle Notstandsunterstützungen
  • Weiters gibt es ein Stipendium für studierende Kinder, und wie bereits oben ausgeführt, kostenlosen Rechtsschutz in allen Streitfällen aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis.
  • Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst stellt erhebliche Mittel für Zuschüsse an Kinderferienaktionen zur Verfügung und vergibt unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse für positiv abgelegte Prüfungen zur Verbesserung des beruflichen Aufstiegs- sowie Bildungsförderungsbeiträge.
  • Schließlich gibt es eine große Palette von Vergünstigungen auf verschiedenste Dienstleistungen und Waren.

Siehe auch „Gewerkschaftsbeitrag

(Letzte Aktualisierung August 2016)